Alles, was du über die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland wissen musst

Bist du kein Bürger eines EU-Staates und würdest aber dennoch gerne für eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben, weil du beispielsweise studieren oder arbeiten möchtest? Dann benötigst du eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung! In diesem Artikel erfährst du, welche unterschiedlichen Typen der Aufenthaltsgenehmigungen es gibt, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und noch vieles mehr.

Wobei handelt es sich bei der deutschen Aufenthaltsgenehmigung?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufenthaltsgenehmigung um einen Aufenthaltstitel, der nur für eine begrenzte Zeit und für einen bestimmten Zweck ausgestellt wird. Du benötigst eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn dein Aufenthalt in Deutschland 90 Tage überschreiten soll. Den Aufenthaltstitel benötigst du also als Nicht-EU-Bürger, um beispielsweise in Deutschland zu studieren, zu arbeiten oder anderen Aktivitäten, wie dem Zusammenleben mit einem Ehepartner nachzugehen. Demzufolge musst du bei deinem Antrag stets angeben, weshalb du in Deutschland leben möchtest, um schließlich eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Unterschiedliche Arten der Aufenthaltsgenehmigung

Insgesamt unterscheidet man in Deutschland zwischen fünf verschiedenen Formen der Aufenthaltsgenehmigung.

Aufenthaltserlaubnis (befristet)

Die Aufenthaltserlaubnis wird für dich zu einem bestimmten Zweck ausgestellt. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetzt festgelegt und umfassen beispielsweise folgende Gründe:

  • Zwecks Ausbildung oder Studium
  • Zwecks Erwerbstätigkeit
  • Zwecks humanitärer oder politischer Gründe
  • Zwecks familiärer Gründe (Familiennachzug)

Die befristete Aufenthaltserlaubnis kann außerdem verlängert werden, solange die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Aufenthaltserlaubnis nach Heirat

Durch die Heirat mit einem Deutschen hat man in der Regel ebenso Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis. Der ausländische Partner erhält die Aufenthaltserlaubnis demzufolge für drei Jahre. Anschließend, nach Ablauf der Erlaubnis besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn die Ehe weiterhin besteht.

Blaue Karte EU

Hierbei handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel für Personen innerhalb der EU, die eine akademische Qualifikation und des Weiteren ein bestimmtes Mindesteinkommen vorweisen können. Bei erstmaliger Erteilung wird die Blaue Karte für höchstens 4 Jahre erteilt.

Niederlassungserlaubnis (unbefristet)

Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Hierfür musst du jedoch bereits 5 Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein, ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und deinen Lebensunterhalt selbst sichern.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt

Des Weiteren gibt es die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland. Dabei handelt es sich ebenso um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Diese Form ist vor allem der Niederlassungserlaubnis ähnlich und hierfür gelten ebenso dieselben Voraussetzungen. Der Unterschied besteht darin, dass du bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt ebenso das Recht besitzt in anderen EU-Ländern „weiterzuwandern“.

Wer benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland?

Personen aus einem Drittstaat benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung, um sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten zu können. Mit Ausnahme von Personen aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, denn diese benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.

Wie beantragt man eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung?

Um länger in Deutschland bleiben zu dürfen, müssen Nicht-EU-Staatsangehörige einen Antrag bei dem zuständigen Landesamt für Einwanderung stellen. Außerdem darfst du den Antrag laut Migrationsrecht jederzeit an die Behörde stellen. Aber Achtung! Vor allem visumpflichtige Bürger aus Drittstaaten müssen, die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. Im Gegensatz dazu müssen Visumpflicht befreite Bürger den Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 90 Tagen beantragen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung?

Um eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen einige Anforderungen erfüllt werden und Unterlagen eingereicht werden:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Deutschkenntnisse mind. B1-Niveau
  • Deutsche Krankenversicherung
  • Finanzielle Stabilität bzw. gesicherter Lebensunterhalt
  • Gültiger Reisepass
  • Gesundheitsuntersuchung bestehen
  • Kein Ausweisgrund darf vorliegen
  • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorhanden sind
  • Nachweis über Aufenthaltszweck (z.B. Heiratsurkunde oder Arbeitsvertrag)
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Nachweis über Zulassung an einer Hochschule (Zweck Studium)

Außerdem ist es notwendig, dass du weitere persönliche Angaben weiterleitest, die für den elektronischen Aufenthaltstitel notwendig sind:

  • Informationen darüber, wie lange du dich schon in Deutschland aufhältst bzw. wie lange du dich noch legal in Deutschland aufhalten darfst.
  • Gründe, warum du nicht abgeschoben werden darfst, und ob du eine Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Du musst ebenso ein Bild von dir übermitteln.
  • Zwei Fingerabdrücke müssen angegeben werden.
  • Übermittlung des Namens für die zuständige Ausländerbehörde.

Was sind die Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung?

  • Für die Erteilung oder die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kannst du mit Kosten zwischen 93 bis 100 Euro rechnen. Befreit bist du von den Kosten, falls du beispielsweise ein anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter bist. Oder falls du Minderjährig bist, wird die Gebühr auf die Hälfte reduziert.
  • Möchtest du deine Aufenthaltserlaubnis ändern musst du ca. 98 Euro bezahlen.
  • Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis kostet mittlerweile 113 bis 147 Euro. Für Minderjährige belaufen sich die Kosten jedoch lediglich auf 55 Euro.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit einer Aufenthaltsgenehmigung?

Die Bearbeitungszeit für deine Aufenthaltsgenehmigung beläuft sich derzeit auf ungefähr fünf Wochen. Jedoch hängt die Dauer ebenso davon ab, ob alle notwendigen Dokumente bzw. Nachweise vollständig von dir an die zuständige Behörde übermittelt wurden. Ungeachtet dessen, handelt es sich jedoch nur um einen Richtwert. Denn die Bearbeitungszeit kann selbstverständlich in komplexeren Fällen variieren.

Wie lang ist die Aufenthaltsgenehmigung gültig?

Grundsätzlich ist eine Aufenthaltserlaubnis lediglich auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Jedoch ist es möglich, die Erlaubnis nach Ablauf regelmäßig zu verlängern bzw. zu erneuern. Im Gegensatz dazu gelten die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unbefristet.

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Zusammenfassung

Unter dem Strich benötigst du eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn du als ein Nicht-EU-Bürger gerne aus einem bestimmten Grund länger als 90 Tage in Deutschland verbringen möchtest. Dementsprechend musst du einige Unterlagen erbringen, Voraussetzungen erfüllen und Fristen einhalten, um deine deutsche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

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